In der Q4 (zweites Halbjahr der Jahrgangsstufe 13) legen Sie die Abiturprüfung ab.
Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden:
Zulassungsbedingungen:
Sie beziehen sich auf:
- die Verweildauer im Beruflichen Gymnasium (siehe *)
- die Verpflichtungen in einer zweiten Fremdsprache (siehe *)
- die Belegverpflichtungen (siehe *)
- die Gesamtqualifikation (siehe *)
Die eigentliche Abiturprüfung, die sich aus fünf Prüfungsfächern zusammensetzt, macht ein Drittel der Gesamtnote aus:
- erstes Fach, Leistungskurs, schriftlich
- zweites Fach, Leistungskurs, schriftlich
- drittes Fach, Grundkurs, schriftlich
- viertes Fach, Grundkurs, mündlich
- fünftes Fach, Grundkurs, mündlich, Präsentation oder Besondere Lernleistung
Für das Abitur unterscheidet man zwischen zu belegenden Kursen (diese müssen Sie besuchen und mindestens einen Punkt erreichen) und einzubringenden Kursen, deren Punkte in die Abiturnote einfließen.
Ab der Q1 sammeln Sie also Punkte über die gesamte Qualifikationsphase. Leistungen, die Sie in den eingebrachten Kursen erbringen, machen dabei einen großen Teil der Gesamtnote aus.
Nähere Informationen erhalten Sie in der Einführungsphase von Ihrem Tutor oder Ihrer Tutorin.
Sie können auch mit Hilfe unseres AbiRechners (siehe Downloadbereich BG) Ihre Wahl der Prüfungsfächer, die Belegverpflichtungen und die Einbringverpflichtungen überprüfen. Unser AbiRechner wurde von Schüler/innen aus dem Schwerpunkt Informatik erstellt und liegt zum Download bereit.
Die Tabelle zeigt eine Auswahl häufig gewählter Prüfungskombinationen im Abitur:
1. Prüfungsfach schriftlich 1. LK |
2. 2. LK |
3. Prüfungsfach schriftlich in einem Grundkurs |
4. Prüfungsfach mündlich in einem Grundkurs |
5. Prüfungsfach |
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Deutsch oder Englisch oder Mathematik oder Physik |
Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik oder Praktische Informatik Gestaltungs- und Medientechnik |
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Das 4. bzw. 5. Prüfungsfach muss aus dem Aufgabenfeld sein, das bisher vom 1. – 3. Prüfungsfach nicht abgedeckt worden ist. | mündl. Prüfung oder Präsentation oder eine besondere Lernleistung |
Speziell im Beruflichen Gymnasium sind folgende Kombinationen erlaubt: „Deutsch und Englisch und Schwerpunktfach“ oder „Deutsch und Mathematik und Schwerpunktfach“ oder auch „Deutsch und Englisch und Mathematik und Schwerpunktfach“.
Im allgemeinbildenden Gymnasium gilt dagegen: „Deutsch und Englisch und Mathematik“.