Zugang und Finanzierung

Rechtliche Grundlage für die Weiterbildung an Technikerschulen ist die Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. Juni 1992.

Einzelne Bundesländer regeln über ihre Schul- bzw. Fachschulverordnung die Technikerausbildung. Für Hessen finden Sie diese auf der Homepage des Kultusministeriums.

  • Aufnahme

    Auszug aus der Verordnung:

    (1)

    Die Aufnahme in die Zweijährige Fachschule setzt den Abschluss in einem nach Bildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder dem Recht der Länder anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf, eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und den Abschluss der Berufsschule voraus. Bei Zweijährigen Fachschulen in Teilzeitform kann die erforderliche entsprechende berufliche Tätigkeit während der Fachschulausbildung abgeleistet werden.

    (2)

    Bewerberinnen oder Bewerber, die die Voraussetzungen der Abs. 1 nicht erfüllen, können, sofern sie eine mindestens fünfjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen, in die Zweijährige Fachschule aufgenommen werden, wenn sie in einer Feststellungsprüfung an einer beruflichen Schule ihre fachliche Eignung nachweisen. Die Feststellungsprüfung wird von der beruflichen Schule durchgeführt, an der die Aufnahme beantragt wird.

    (3)

    Die Aufnahme ist bei der Schulleiterin oder bei dem Schulleiter bis spätestens sechs Monate vor Beginn des ersten Ausbildungshalbjahres zu beantragen.

    Bewerbung

    => Für die Regelaufnahme zum Schuljahresbeginn nach den Sommerferien bewerben Sie sich bitte bis zum 31. Januar des Jahres im Sekretariat der Max-Eyth-Schule Kassel.

    Falls Sie Vorkenntnisse aus einer anderen Ausbildung (Studium oder Technikerausbildung einer anderen Schule) besitzen, teilen Sie uns diese bitte mit. Die Aufnahme kann ggf. zu jedem Termin nach individueller Prüfung Ihrer Vorleistungen erfolgen.

    Anmeldungsformular Fachschule für Technik MA-ME

    Anmeldungsformular Fachschule für Technik -Technische Betriebswirtschaft

    Welche Bildungsangebote realisiert werden können, hängt von den Bewerberzahlen ab. Eine Mindestteilnehmerzahl von ca. 15 Studierenden ist notwendig, um eine Klasse bilden zu können. Ab 28 Bewerbern müssen wir ein Auswahlverfahren (Aufnahmetest) durchführen. Falls ein Angebot nicht zu Stande kommen sollte, werden Sie  schriftlich informiert und bekommen ggf. die Möglichkeit, Ihre Bewerbung auf einen Ausbildungsgang zu übertragen, der realisiert werden kann.

    Falls ein Auswahlverfahren notwendig werden sollte, werden Sie rechtzeitig eingeladen. Der Termin für das Auswahlverfahren liegt voraussichtlich Anfang April. Genauere Informationen werden ggf. mit der Einladung gegeben.

  • Kosten/Finanzierung

    Die Ausbildung zum Maschinenbautechniker an staatlichen Schulen, wie z.B. der Max-Eyth-Schule, ist grundsätzlich kostenfrei.

    Allerdings entstehen Kosten für Anschaffungen wie z.B. einem Laptop, der zur Grundausstattung gehören sollte.

    Für die verbindliche Projektarbeit fällt zurzeit eine Materialpauschale in Höhe von 80,- € an.

    Der Erwerb von Zusatzqualifikationen verursacht ebenfalls Gebühren für Lehrmittel und Prüfungen.

    Folgende Fördermöglichkeiten können in Anspruch genommen werden:

    • "Aufstiegs-BAföG" Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

    als Zuschuss und ggf. Darlehen zur Weiterbildung von Gesellen und Fachkräften zu Meistern und Technikern. Der Antrag auf Förderung kann in Hessen bei dem für den Wohnsitz zuständigen Studentenwerk gestellt werden. Die Förderung umfasst Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Der Maßnahmenbeitrag ist einkommens- und vermögensunabhängig. Darüber hinaus kann ein Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss gewährt werden - abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers.

    • Bildungskredit

    als zinsgünstige Förderung, unabhängig vom Einkommen, für volljährige Schüler und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Der Kredit kann auch neben BAföG-Leistungen bewilligt werden. Der Kreditantrag kann beim Bundesverwaltungsamt in Köln gestellt werden.

    •  Berufliche Rehabilitation

    als finanzielle Studienförderung nach Krankheit. Anspruchsberechtigte erhalten Förderung durch die Arbeitsagenturen, Landesversicherungsanstalten oder Berufsgenossenschaften.

    •  Soldatenversorgungsgesetz

    als finanzielle Studienförderung für ehemalige Angehörige der Bundeswehr. Anspruchsberechtigte erhalten Förderung durch die Berufsförderungsdienste der Kreiswehrersatzämter.

    Sollten Sie nicht bis zum letzten Tag vor Beginn der Fachschulausbildung versicherungspflichtig beschäftigt sein (=arbeiten), vergessen Sie nicht, sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld (ALG l) zu beantragen.