Rechtliche Grundlage für die Weiterbildung an Technikerschulen ist die Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. Juni 1992.
Einzelne Bundesländer regeln über ihre Schul- bzw. Fachschulverordnung die Technikerausbildung. Für Hessen finden Sie diese auf der Homepage des Kultusministeriums.